Hundehalterhaftpflicht
Hundebesitzer haften immer für Ihren Vierbeiner, auch wenn sie selbst keine direkte Schuld trifft. Allein die Tatsache dass man dieses Tier besitzt reicht aus, um haftbar gemacht werden zu können (Gefährdungshaftung). Während z.B. Vögel, Katzen und Fische über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, brauchen Hunde und Pferde einen komplett eigenen Vertrag.
Die Tierhalterhaftpflicht ist für jeden Hundebesitzer ein Muss, denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haften Sie, als Herrchen/Frauchen in unbegrenzter Höhe. Vergleichen Sie Anbieter zur Hundehalterhaftpflichtversicherung bequem online.
Der beste Freund des Menschen - Dein Hund
Man sagt, Hunde sind der beste Freund des Menschen. Für viele Menschen sind Sie alltägliche Begleiter, Freund und Grund für viel Freude und Spaß aber auch immer für eine Überraschung gut und da kann es teuer werden.
Jeder Hund braucht ausreichend Auslauf und trifft auf andere Artgenossen. Kommt es im Spiel zu einer Beißattacke und ein Hund muss durch einen Tierarzt behandelt werden, müssen Sie damit rechnen, dass der geschädigte Hundehalter einen Schadensersatzanspruch fordert. Wird Ihr Vierbeiner sogar Verursacher eines Verkehrsunfalls, können leicht Schäden in Millionenhöhe entstehen - im Falle eines Personenschadens sogar bis zu mehreren Millionen. Für jeden Schaden, den Ihr Hund verursacht gilt: Ihre Privat-Haftpflicht kommt dafür nicht auf! Als Hundebesitzer sind Sie für alle Schäden Ihres Tieres komplett verantwortlich und haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Nur mit einer Hundehalter-Haftpfichtversicherung schützen Sie sich vor hohen Entschädigungsleistungen.
In vielen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für alle Rassen bereits Pflicht. Andere Länder sehen die Hundehaftpflicht nur für bestimmte Rassen vor. Doch in jedem Fall ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll, um sich gegen entstandene Schäden abzusichern, die Ihr Hund verursachen kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen kleinen oder einen großen Hund handelt, ob er alt oder jung ist oder ob Sie Ihren Hund bereits von klein auf in einer Hundeschule sozialisieren.
In Deutschland haften Sie als Hundehalter, auch wenn Sie keine Schuld trifft oder Sie in dem Moment nicht einmal anwesend waren.
Sachschaden
Beschädigt
oder zerstört der Hund beispielsweise den Teppich des Nachbarn, spricht
man von einem Sachschaden. Gleiches gilt, wenn der Hund einen
Fahrradfahrer umwirft und dabei dessen Fahrrad beschädigt wird. Der
Hundehalter muss in solchen Fällen für Ersatz sorgen bzw. die
Reparaturkosten übernehmen. Mit einer entsprechenden Absicherung
übernimmt die Versicherung diese Kosten.
Personenschaden
Ein
Personenschaden liegt vor, wenn der Hund einen Mensch verletzt oder gar
tötet. Klassische Folgen eines Personenschadens sind
Schmerzensgeldforderungen sowie Arzt- und Heilbehandlungskosten. Gerade
bei Personenschäden ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme
wichtig, denn im schlimmsten Fall trägt der Geschädigte dermaßen
schlimme Verletzungen davon, dass er einer lebenslangen Pflege bedarf.
Vermögensschaden
Ein Vermögensschaden ist meist die Folge eines Personen- oder Sachschaden. Es gibt allerdings auch Vermögensschäden, die enstehen, ohne dass eine Person- oder eine Sache direkt zu Schaden kam. Der Verdienstausfall einer geschädigten Person ist ein klassischer Vermögensschaden. Auch hier übernimmt die Versicherung die Kosten.