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Hundehalterhaftpflicht
Hundebesitzer haften immer für Ihren Vierbeiner, auch wenn sie selbst keine direkte Schuld trifft. Allein die Tatsache dass man dieses Tier besitzt reicht aus, um haftbar gemacht werden zu können (Gefährdungshaftung). Während z.B. Vögel, Katzen und Fische über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, brauchen Hunde und Pferde einen komplett eigenen Vertrag.

Die Tierhalterhaftpflicht ist für jeden Hundebesitzer ein Muss, denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haften Sie, als Herrchen/Frauchen in unbegrenzter Höhe. Vergleichen Sie Anbieter zur Hundehalterhaftpflichtversicherung bequem online.
Der beste Freund des Menschen - Dein Hund

Man sagt, Hunde  sind der beste Freund des Menschen. Für viele Menschen sind  Sie alltägliche Begleiter, Freund und Grund für viel Freude und Spaß aber auch immer für eine Überraschung gut und  da kann es teuer werden.

Jeder Hund braucht ausreichend Auslauf und trifft  auf andere Artgenossen. Kommt es im Spiel zu einer Beißattacke und ein  Hund muss durch einen Tierarzt behandelt werden, müssen Sie damit  rechnen, dass der geschädigte Hundehalter einen Schadensersatzanspruch  fordert. Wird Ihr Vierbeiner sogar Verursacher eines Verkehrsunfalls,  können leicht Schäden in Millionenhöhe entstehen - im Falle eines  Personenschadens sogar bis zu mehreren Millionen. Für jeden Schaden, den Ihr Hund verursacht gilt: Ihre Privat-Haftpflicht kommt dafür nicht auf! Als Hundebesitzer sind Sie für alle Schäden Ihres Tieres komplett verantwortlich und haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Nur mit einer Hundehalter-Haftpfichtversicherung schützen Sie sich vor hohen Entschädigungsleistungen.
In vielen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für alle Rassen bereits Pflicht. Andere Länder sehen die Hundehaftpflicht nur für bestimmte Rassen vor. Doch in jedem Fall ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht­versicherung sinnvoll, um sich gegen entstandene Schäden abzusichern, die Ihr Hund verursachen kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen kleinen oder einen großen Hund handelt, ob er alt oder jung ist oder ob Sie Ihren Hund bereits von klein auf in einer Hundeschule sozialisieren.

In Deutschland haften Sie als Hundehalter, auch wenn Sie keine Schuld trifft oder Sie in dem Moment nicht einmal anwesend waren.

Sachschaden

Beschädigt oder zerstört der Hund beispielsweise den Teppich des Nachbarn, spricht man von einem Sachschaden. Gleiches gilt, wenn der Hund einen Fahrradfahrer umwirft und dabei dessen Fahrrad beschädigt wird. Der Hundehalter muss in solchen Fällen für Ersatz sorgen bzw. die Reparaturkosten übernehmen. Mit einer entsprechenden Absicherung übernimmt die Versicherung diese Kosten.

Personenschaden

Ein Personenschaden liegt vor, wenn der Hund einen Mensch verletzt oder gar tötet. Klassische Folgen eines Personenschadens sind Schmerzensgeldforderungen sowie Arzt- und Heilbehandlungskosten. Gerade bei Personenschäden ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme wichtig, denn im schlimmsten Fall trägt der Geschädigte dermaßen schlimme Verletzungen davon, dass er einer lebenslangen Pflege bedarf.

Vermögensschaden

Ein  Vermögensschaden ist meist die Folge eines Personen- oder Sachschaden.  Es gibt allerdings auch Vermögensschäden, die enstehen, ohne dass eine  Person- oder eine Sache direkt zu Schaden kam. Der Verdienstausfall  einer geschädigten Person ist ein klassischer Vermögensschaden. Auch  hier übernimmt die Versicherung die Kosten.
Verlando   |   2023
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