Mit dem Fahren eines Kraftfahrzeugs geht eine Gefährdungshaftung einher. Daher ist die Kfz-Haftpflicht eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung. Mit der Teil- und Vollkasko können zudem Schäden am eigenen Fahrzeug versichert werden
Einzelheiten zur Autoversicherung
Kfz-Versicherungsvergleich - Wie geht das?
Sie können hier Kfz-Versicherungen in Preis und Leistung vergleichen. Wenn Ihnen eine Versicherung zusagt, können Sie ein Angebot anfordern oder direkt online einen Antrag stellen.
Was muss ich tun, wenn ich ein Auto neu zulassen möchte?
Zur Zulassung eines Autos benötigten Sie einen siebenstelligen Code, die elektronische Versicherungsbestätigung, abgekürzt eVB. Mit dieser eVB-Nummer können Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden. Die Daten für die An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges werden zwischen den Beteiligten mit Hilfe dieses Codes elektronisch ausgetauscht.
Sinn der Versicherungsbestätigung ist die Sicherstellung, dass keine Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz für den Straßenverkehr zugelassen werden. Mit der Ausstellung der eVB-Nummer bestätigt der Versicherer, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
Fahrzeug Haftpflicht
Es sind alle Schäden versichert, die bei einem Unfall anderen Beteiligten zugefügt werden.
Schadenbeispiel
Herr Schmidt steht an einer Kreuzung, ungeachtet der Vorfahrt übersieht er Frau List und fährt los. Nach einer Vollbremsung von Frau List streift Herr Schmidt mit seinem Mofa die Stoßstange Ihres Autos. Die Kfz-Haftpflicht von Herrn Schmidt übernimmt die Kosten der Reparatur von Frau Lists Fahrzeug.
Welche Einschränkungen sind vorhanden?
Kommt es zum Schadenfall durch einen im Vertrag nicht autorisierten Fahrer, so werden gegebenenfalls Vertragsstrafen und rückwirkende Beitragszahlungen für den Versicherungsschutz des Fahrers fällig.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Wird ein Kraftfahrzeug beschädigt, so werden die Reparaturkosten übernommen. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert ausgezahlt. Des Weiteren können mögliche Ummelde- und Abschleppgebühren sowie eine Telefonpauschale, als auch der Betriebsausfall geltend gemacht werden. Bei Personenschäden werden Rettungskosten, Heilkosten und Hilfsmittel sowie Rehabilitationsaufwendungen übernommen.
Teilkasko
Es sind alle Schäden versichert, welche auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: Brand, Explosion, Diebstahl, Raub, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Zusätzlich werden Schäden durch die Kollision mit Haarwild oder Marderbisse an Kabeln reguliert.
Schadenbeispiel
Im Winter lässt Herr Meyer sein Auto in der Einfahrt stehen, da der Motor des Garagentors ausgefallen ist. Über Nacht wird das Auto durch herabfallende Hagelkörner am Dach beschädigt.
Unvorhersehbare Schäden aufgrund von Naturereignissen, Raub, Brand und Explosionen werden durch die Teilkasko reguliert.
Vollkasko
Entstehen Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen selbst verschuldeten Unfall oder durch Vandalismus, so ersetzt die Vollkasko unter Abzug einer gegebenenfalls vereinbarten Selbstbeteiligung den Schaden.
Schadenbeispiel
Frau Mohr lässt Ihren Neuwagen vor dem Supermarkt stehen und nach dem Einkaufen stellt sie fest, dass der Seitenspiegel von einem Passanten beschädigt wurde. Mit einer Vollkasko-Versicherung werden von dem Versicherer auch Schäden aufgrund von Vandalismus oder unbeabsichtigte, selbstverursachte Schäden am eigenen Auto übernommen.