Wohngebäudeversicherung
Was zählt alles zu meinem Gebäude?
Das Gebäude selbst und alle fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenstände werden hinzugezählt.
Diese Bereiche können über die
Gebäudeversicherung versichert werden:
Das Gebäude und Nebengebäude
Garagen, Carports, Hundehütten und Schuppen
Gebäudezubehör
Terrassen, Müllcontainer, Klingel- und Briefkastenanlagen
Einbauten
Einbauküchen, Einbauschränke, Sanitäranlagen und fest verlegte Fußbodenbeläge
Zubehör
Soweit es der Instandhaltung oder zu Wohnzwecken dient z. B. Klima- und Zentralheizungsanlagen oder
elektrische Rolladen
Wann habe ich Anspruch auf Leistungen aus meiner Gebäudeversicherung?
Wird das Gebäude in Folge einer der folgenden Ereignisse beschädigt, entsteht Anspruch auf Erstattung der finanziellen Schäden:
Die Gebäudeversicherung erstattet Schäden infolge von...
Feuer & Blitzschlag
z. B. wenn eine Kerze umkippt und Ihr Adventskranz in Brand geraten ist und Sie es nicht schaffen rechtzeitig zu löschen
Explosion & Implosion
z. B. durch eine defekte Gasleitung
Sturm und Hagel
z. B. nach einem Unwetter
Leitungswasser
z. B. nach einem Wasserrohrbruch innerhalb des Gebäudes (Erweiterungen sind je nach Tarif möglich)
Wann habe ich keinen Versicherungsschutz?
Bedeutende Leistungsausschlüsse
Vorsatz
durch einen selbst verursachten Schade
Grobe Fahrlässigkeit
hat im Regelfall eine Leistungskürzung zur Folge
Schäden durch Unwetter
viele Versicherer regulieren erst ab Windstärke 8
Hinweis
Diese Aufzählung beinhaltet wesentliche Leistungsausschlüsse und ist nicht abschließend.
Welche Zahlungen erhalte ich im Schadenfall?
Damit kann ich rechnen
Neuwert bei Wiederaufbau: Kommt es zu einem Totalschaden an der Immobilie, leistet die Versicherung die Kosten, um die Immobilie in neuem Zustand aufzubauen.
Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturen erstattet.
Zeitwert bei Auszahlung: Soll nach einem Totalschaden die Immobilie nicht wieder aufgebaut werden, wird das Alter und die Abnutzung der Immobilie bei der Ermittlung der Schadensumme berücksichtigt (einige Top-Tarife entschädigen auch den Neuwert).
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