
Was zählt alles zu meinem Gebäude?
Das Gebäude selbst und alle fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenstände werden hinzugezählt.
Diese Bereiche können über die
Gebäudeversicherung versichert werden:

Garagen, Carports, Hundehütten und Schuppen

Terrassen, Müllcontainer, Klingel- und Briefkastenanlagen

Einbauküchen, Einbauschränke, Sanitäranlagen und fest verlegte Fußbodenbeläge

Soweit es der Instandhaltung oder zu Wohnzwecken dient z. B. Klima- und Zentralheizungsanlagen oder
elektrische Rolladen

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen aus meiner Gebäudeversicherung?
Wird das Gebäude in Folge einer der folgenden Ereignisse beschädigt, entsteht Anspruch auf Erstattung der finanziellen Schäden:

Die Gebäudeversicherung erstattet Schäden infolge von...

z. B. wenn eine Kerze umkippt und Ihr Adventskranz in Brand geraten ist und Sie es nicht schaffen rechtzeitig zu löschen

z. B. durch eine defekte Gasleitung

z. B. nach einem Unwetter

z. B. nach einem Wasserrohrbruch innerhalb des Gebäudes (Erweiterungen sind je nach Tarif möglich)
Wann habe ich keinen Versicherungsschutz?
Bedeutende Leistungsausschlüsse

durch einen selbst verursachten Schade

hat im Regelfall eine Leistungskürzung zur Folge

viele Versicherer regulieren erst ab Windstärke 8

Diese Aufzählung beinhaltet wesentliche Leistungsausschlüsse und ist nicht abschließend.
Welche Zahlungen erhalte ich im Schadenfall?
Damit kann ich rechnen



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