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Unfallversicherung
Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht bei Unfällen, die in der Freizeit geschehen. Dies betrifft über 70 Prozent aller Unfälle. Der Versicherungsschutz einer privaten Unfallversicherung ist weltweit und rund um die Uhr unabhängig von anderen Leistungen gültig.
Die Höhe der Leistung ist abhängig von der Schwere des Unfalls und wird in Form einer festen, vertraglich vereinbarten Summe bzw. Rente ausgezahlt.
Wie definiert sich ein Unfall?
Ein Unfall ist ein plötzliches, unvorhergesehenes, zeitlich und örtlich bestimmbares, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine Person einen Schaden erleidet. Ausnahmen gelten für sogenannte kontrollierte Eigenbewegungen. In der Regel werden in diesem Kontext lediglich Personenschäden betrachtet.

Beispiele aus der Praxis
  • Ein Tischler verletzt sich bei der Arbeit mit dem Hobel, da er unachtsam war. Dabei wurden ihm zwei Finger und der Daumen abgetrennt. Die Gliedertaxe dient der Bestimmung des Grads der Beeinträchtigung sowie der Leistung einer finanziellen Zahlung an den Versicherten.
  • Frau Müller erlitt einen Unfall, bei dem sie von einer Leiter fiel und seitdem auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Die Kosten für die Rehabilitation werden von der privaten Unfallversicherung getragen, ebenso wird ein Krankenhaustagegeld ausgezahlt. Des Weiteren wird eine einmalige Invaliditätssumme zur Verfügung gestellt, die für den rollstuhlgerechten Umbau des Hauses und des Fahrzeugs eingesetzt werden kann.
Unfall
Was ist versicherbar?
• Personenschäden in Folge eines Unfalls
• Gesundheitsschäden/Invalidität infolge eines Unfalls

Was ist grundsätzlich nicht versichert?
• Vorsatz (z.B. mutwillige Selbstverstümmelung, Suizid)
• Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, Versuch einer Straftat, Luftfahrtrisiko, Rennen mit Motorfahrzeugen
• Bandscheibenvorfälle, Meniskus, innere Blutungen und Gehirnblutungen
• Krankhafte Störungen infolge eines Traumas

Welche Leistungen sind versicherbar?
• Knochenbruchleistung
• Lebenslange Rente ab Invalidität
• Invaliditätssumme
• Todesfallsumme
• Krankenhaustagegeld
• Genesungsgeld
• erhöhte Kraftanstrengungen
• Vergiftungen
• Bewusstseinsstörungen
Wie errechnet sich der Invaliditätsgrad?
In der tariflich definierten Gliedertaxe ist festgelegt, wie hoch der Invaliditätsgrad bei Verlust von Gliedmaßen ist. Es gilt: Je höher der Grad der Beeinträchtigung, desto höher ist die Entschädigung. Während ein Finger in vielen Tarifen einen Invaliditätsgrad in Höhe von fünf Prozent verursacht, löst ein fehlender Arm einen Invaliditätsgrad in Höhe von 60 Prozent aus.

Wo gilt die Versicherung?
Im Regelfall besteht weltweit und rund um die Uhr Versicherungsschutz.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind noch zu empfehlen?
Im Gegensatz zur Unfallversicherung leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung unabhängig von der Ursache der körperlichen Beeinträchtigung. Die Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung haben einen grundsätzlich anderen Versicherungscharakter und überscheiden sich in den Leistungen nur geringfügig
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