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Auto Versicherung
Autoversicherung
Mit dem fahren eines Kraftfahrzeugs geht eine Gefährdungshaftung einher. Daher ist die Kfz-Haftpflicht eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung. Mit der Teil- und Vollkasko können zudem Schäden am eigenen Fahrzeug versichert werden.
Einzelheiten zur Autoversicherung
Wie können Sie eine Kfz-Versicherung vergleichen?
Hier haben Sie die Möglichkeit, Kfz-Versicherungen hinsichtlich ihres Preises und ihrer Leistungen zu vergleichen. Wenn Sie sich für eine Versicherung entschieden haben, können Sie ein Angebot anfordern oder direkt online einen Antrag stellen.
Was muss ich tun, wenn ich ein Auto neu zulassen möchte?
Zur Zulassung eines Fahrzeugs ist ein siebenstelliger Code erforderlich, der als elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bezeichnet wird. Die eVB-Nummer dient der Anmeldung des Fahrzeugs bei der zuständigen Zulassungsstelle. Die Daten für die An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs werden zwischen den Beteiligten mit Hilfe dieses Codes elektronisch ausgetauscht.
Die Versicherungsbestätigung dient dazu, sicherzustellen, dass keine Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz für den Straßenverkehr zugelassen werden. Mit der Ausstellung der eVB-Nummer bestätigt der Versicherer, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
Automobilclub
Der Auto Club Europa (ACE) ist mit seinen über 630.000 Mitgliedern eine solide und verlässliche Absicherung für alle Aspekte der Mobilität.
ACE Mitgliedern stehen sämtliche Leistungen rund um die Mobilität zur Verfügung: Vom Abschlepp-Dienst im Pannenfall bis hin zum Krankenrücktransport bietet der ACE die optimale Lösung aus einer Hand.
Zudem punktet der Auto Club Europa mit günstigen Mitgliedsbeiträgen und speziellen Angeboten für Fahranfänger.
Welche Einschränkungen sind vorhanden?
Kommt es zum Schadenfall durch einen im Vertrag nicht autorisierten Fahrer, so werden gegebenenfalls Vertragsstrafen und rückwirkende Beitragszahlungen für den Versicherungsschutz des Fahrers fällig.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Wird ein Kraftfahrzeug beschädigt, so werden die Reparaturkosten übernommen. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert ausgezahlt. Des Weiteren können mögliche Ummelde- und Abschleppgebühren sowie eine Telefonpauschale, als auch der Betriebsausfall geltend gemacht werden. Bei Personenschäden werden Rettungskosten, Heilkosten und Hilfsmittel sowie Rehabilitationsaufwendungen übernommen.
Auto Haftpflicht
Die Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst die Bezahlung von Schäden, die bei einem Unfall anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt werden.
Schadenbeispiel:
Herr Müller steht an einer Kreuzung und übersieht Frau Schmidt, ungeachtet der Vorfahrt. Er fährt los. Nach einer Vollbremsung von Frau Schmidt kommt es zu einer seitlichen Berührung der Fahrzeuge, wobei die Stoßstange von Herrn Müllers Auto die Stoßstange von Frau Schmidts Auto streift. Die Kfz-Haftpflicht von Herrn Müller übernimmt die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs von Frau Schmidt.
Vollkasko
Entstehen Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen selbst verschuldeten Unfall oder durch Vandalismus, so ersetzt die Vollkasko unter Abzug einer gegebenenfalls vereinbarten Selbstbeteiligung den Schaden.
Schadenbeispiel
Frau Mohr lässt Ihren Neuwagen vor dem Supermarkt stehen und nach dem Einkaufen stellt sie fest, dass der Seitenspiegel von einem Passanten beschädigt wurde. Mit einer Vollkasko-Versicherung werden von dem Versicherer auch Schäden aufgrund von Vandalismus oder unbeabsichtigte, selbstverursachte Schäden am eigenen Auto übernommen.
Teilkasko
Es sind alle Schäden versichert, welche auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: Brand, Explosion, Diebstahl, Raub, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Zusätzlich werden Schäden durch die Kollision mit Haarwild oder Marderbisse an Kabeln reguliert.
Schadenbeispiel
Im Winter lässt Herr Meyer sein Auto in der Einfahrt stehen, da der Motor des Garagentors ausgefallen ist. Über Nacht wird das Auto durch herabfallende Hagelkörner am Dach beschädigt.
Unvorhersehbare Schäden aufgrund von Naturereignissen, Raub, Brand und Explosionen werden durch die Teilkasko reguliert.